Zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit muss unsere Ortsgruppen-Satzung neu gefasst werden. Der Inhalt entspricht der Mustersatzung, die der Hauptverein den Ortsgruppen zur Verfügung stellt und ist auch mit dem Finanzamt Schwäbisch Hall abgestimmt. Die Satzung soll in der Mitgliederversammlung am 15.10.2021 verabschiedet werden. Zur Information veröffentlichen wir die Neufassung hier vorab.
Im nächsten Mitteilungblatt erfolgt ebenfalls ein Hinweis auf die Satzungsänderung!
Zum Vergleich findet Ihr hier die bisherige Satzung Satzung 1988